Eine Krankheit, ein Unfall oder zunehmendes Alter können jeden Menschen in eine (Not-) Situation bringen, bei der es sein kann, dass jene Person nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche und Interessen zu äußern. In solchen Fällen dient die Ausfertigung einer Vorsorgevollmacht dazu, eine dritte Person zu ermächtigen, die Sie im Falle einer solchen Situation in festgelegten Wirkungskreisen vertritt. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse sollte eine entsprechende Vollmacht nur Personen ausgestellt werden, zu denen ein uneingeschränktes Vertrauenverhältnis besteht.

Der Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.V. bietet Informationen zu Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung an.

Sie sind interessiert und/oder haben weitere Fragen? Als Ansprechpartnerin zum Thema „Vorsorge“ steht Ihnen Frau Petra Ellis zur Verfügung.

Kontaktdaten
E-Mail: vorsorge@betreuungsverein-aachen.de
Telefon: 0241 9977966

 

 

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Quelle: StädteRegion Aachen