Seit 2005 ist unser Verein als anerkannter Leistungserbringer im Bereich des Ambulant Betreuten Wohnens (ABW) tätig. Hierbei handelt es sich um eine aufsuchende Betreuungsform, die Menschen mit psychischen, geistigen und/oder körperlichen Erkrankungen bzw. Einschränkungen in nahezu allen Lebensbereichen psychosozial unterstützt. Das verbindlich vereinbarte Betreuungsangebot findet einzelfallbezogen im privaten Umfeld, also außerhalb des stationären Kontextes, statt.

Ziel des Ambulant Betreuten Wohnens ist es, Menschen mit psychischer Störung, geistiger und/oder körperlicher Behinderung dahingehend zu fördern und psychosozial zu unterstützen, ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und aufrechtzuerhalten. Empowerment – die Hilfe zur Selbsthilfe ist unsere selbstverständliche Arbeitsweise.

Diese Leistungsform richtet sich nach Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf. Unter anderem bieten wir

  • Psychosoziale Beratung in Krisen- und Konfliktsituationen
  • Begleitung zu Arztbesuchen und Behördengängen
  • Unterstützung bei lebenspraktischen Tätigkeiten (Einkauf, Kochen, Waschen, Wohnraumpflege, etc.)
  • (Re-)Aktivierung bzw. Aufrechterhaltung einer eigenen Tagesstruktur
  • Förderung der Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben

Wir bieten diese Dienste auch für Menschen mit Hörbehinderung an.

Sie sind interessiert und/oder haben weitere Fragen? Als Ansprechperson zum Thema „Ambulant Betreutes Wohnen“ steht Ihnen Frau Christina K. Göttgens zur Verfügung.

Kontaktdaten
E-Mail: abw@betreuungsverein-aachen.de
Telefonnummer: 0241 9977966

Gut zu wissen
Kostenträger dieser Leistung ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Die Leistung erfolgt, unter Berücksichtigung persönlicher Voraussetzungen, im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß §§99, 113 Abs. 2, Nr. 2 i. V. m. §78 SGB IX, §53 SGB XII. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und ermitteln gemeinsam mit Ihnen den individuellen Unterstützungsbedarf mithilfe des Verfahrens der Bedarfsermittlung, kurz BEI_NRW.