Neben den gesetzlichen Betreuungen führt der Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.V.  auch Verfahrenspflegschaften. Diesbezüglich werden die jeweiligen Vereinsbetreuer*innen vom Amtsgericht/Betreuungsgericht als Verfahrenspfleger*innen für die Betroffenen bestellt, vor allem dann, wenn

  • von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll
  • Gegenstand des Verfahrens die Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten ist

Welche Aufgaben hat ein*e Verfahrenspfleger*in?

Wenn der Bewilligungszeitraum der laufenden Betreuung beendet ist oder eine Betreuung neu beantragt wird, werden Verfahrenspfleger*innen zum Betreuungsverfahren hinzugezogen. Der/Die Verfahrenspfleger*in ist dafür zuständig, dem/der Betroffenen das gerichtliche Betreuungsverfahren zu erläutern sowie die Wünsche und Interessen dieser zu wahren. Der/Die Verfahrenspfleger*in führt Gespräche mit Betroffenen und deren Angehörigen, um einen Eindruck von der sozialen und gesundheitlichen Situation zu erhalten. Dadurch wird der individuelle Unterstützungsbedarf entsprechend ermittelt.

In Form eines Sozialberichts werden die Ergebnisse der Ermittlung dem/der zuständige/n Richter*in des Betreuungsgerichts mitgeteilt. Abschließend findet vor Einrichtung oder Verlängerung der Betreuung eine richterliche Anhörung statt; der/die Verfahrenspfleger*in nimmt ebenfalls an dieser teil.