Sind Sie als ehrenamtliche*r Betreuer*in tätig? Dann sind die nachfolgenden Informationen für Sie wichtig. Ab 01.01.2023 trat das reformierte und neu strukturierte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft, um die Qualität der Betreuungen sicherzustellen. Bezogen auf ehrenamtliche Betreuungen sind unter anderem folgende Veränderungen zu beachten: Künftig müssen ehrenamtliche Betreuerinnen ein verbindlich-formales Registrierungsverfahren bei der zuständigen Betreuungsbehörde durchlaufen. Neben der Prüfung auf Eignung und Zuverlässigkeit, einem Sachkunde- und Berufshaftpflichtversicherungsnachweis sind weitere Dokumente (u.a. Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregisters, Auszug aus Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung) bei der Antragstellung im Rahmen des Registrierungsverfahrens einzureichen. Des Weiteren wird die Anbindung an einen Betreuungsverein zum Jahreswechsel verpflichtend sein. Dies gilt jedoch vorerst nur für ehrenamtliche Betreuer*innen, die keine familiäre Bindung zur betreuten Person haben.
Welche Möglichkeiten und Angebote Ihnen als ehrenamtliche Betreuer*innen bei Anbindung an den Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.V. zur Verfügung stehen, darüber informieren wir Sie gerne. Wir bieten Ihnen
Individuelle Informations- und Beratungsgespräche
Regelmäßigen Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuerinnen, Bevollmächtigte und Interessierte
umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote
Selbstverständlich sind Sie, bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, über den Betreuungsverein der Diakonie Aachen e.V. auch haftpflichtversichert. Zudem kann bei Urlaub und/oder längerer Abwesenheit die Vertretung des/der ehrenamtlichen Betreuer*in durch
den Verein übernommen werden.
Wichtige Änderungen für ehrenamtliche Betreuer*innen ab 01.01.2023